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   LSG Niedersachsen-Bremen, 06.12.2005 - L 8 B 147/05 AS   

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https://dejure.org/2005,6506
LSG Niedersachsen-Bremen, 06.12.2005 - L 8 B 147/05 AS (https://dejure.org/2005,6506)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 06.12.2005 - L 8 B 147/05 AS (https://dejure.org/2005,6506)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 06. Dezember 2005 - L 8 B 147/05 AS (https://dejure.org/2005,6506)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de

    Statthaftigkeit der Beschwerde gegen die Ablehnung von Prozesskostenhilfe

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 127 Abs. 2 S. 2 ZPO; § 73a Abs. 1 S. 1 SGG
    Statthaftigkeit einer Beschwerde gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe im Sozialgerichtsverfahren; Übersteigung des Streitwerts der Hauptsache durch den Berufungsbeschwerdewert

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    SGG § 73a Abs. 1 S. 1; ZPO § 127 Abs. 2 S. 2
    Versagung von Prozesskostenhilfe im sozialgerichtlichen Verfahren, Statthaftigkeit der Beschwerde

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Wird zitiert von ... (47)Neu Zitiert selbst (1)

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 21.11.2005 - L 8 SO 118/05

    Streit um die Höhe zu bewilligender Grundsicherungsleistungen; Berücksichtigung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 06.12.2005 - L 8 B 147/05
    Im Hinblick auf die den Beteiligten bekannte Rechtsprechung des Senats (Beschluss vom 21. November 2005 - L 8 SO 118/05 ER - zu einer vergleichbaren Fallgestaltung) werden die Prozessbeteiligten - ggf nach Bewilligung von PKH auf Grund des Antrags vom 24. November 2005 - prüfen müssen, ob und inwieweit eine Abhilfe zugunsten des Klägers erfolgen kann.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 15.07.2008 - L 12 B 18/07

    Zulässigkeit einer Beschwerde im Prozesskostenhilfeverfahren für den Fall eines

    Demgegenüber wird die Unzulässigkeit der PKH-Beschwerde in diesen Fällen aber wie hier von einem nicht unerheblichen Teil der Rechtsprechung angenommen (LSG Bad.-Württ. vom 6.9.2005 - L 8 AL 1862/05 PKH-B; LSG Nds.-Br., 8. Sen., vom 6.12.2005 - Az. L 8 B 147/05 AS - = Nds.Rpfl.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 13.09.2007 - L 13 B 7/07

    Zulässigkeit einer Beschwerde gegen einen die Gewährung von Prozesskostenhilfe

    Etwas anderes gilt nur dann, wenn das Gericht ausschließlich die persönlichen oder wirtschaftlichen Voraussetzungen für die Bewilligung von PKH verneint hat (vgl. Beschluss des 6. Senats des erkennenden Gerichts vom 7. Februar 2007 - L 6 B 30/07 AS; Beschluss des 8. Senats des erkennenden Gerichts vom 6. Dezember 2005 - L 8 B 147/05 AS - Beschluss des 9. Senats des erkennenden Gerichts vom 18. Juli 2006 - L 9 B 191/06 AS - Beschluss des 12. Senats des erkennenden Gerichts vom 2. August 2006 - L 12 B 63/05 AL -).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 24.04.2008 - L 5 B 1973/07

    Anschaffung eines Auto-Kindersitzes; kein notwendiger Bedarf bei Geburt;

    Denn die Regelung der §§ 127 Abs. 2 Satz 2, 511 der Zivilprozessordnung (ZPO), nach der eine Beschwerde gegen die Ablehnung der Gewährung von Prozesskostenhilfe, die nicht allein auf die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Antragstellers gestützt wurde, ausgeschlossen ist, wenn der Streitwert in der Hauptsache nicht 600, 00 EUR übersteigt, ist zur Überzeugung des Senats nicht über § 73 a Abs. 1 Satz 1 SGG dahingehend auf das sozialgerichtliche Verfahren zu übertragen, dass eine Beschwerde gegen eine ablehnende Prozesskostenhilfeentscheidung nur im Falle eines (bis zum 31. März 2008) 500, 00 EUR übersteigenden Beschwerdewerts (vgl. § 144 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGG) statthaft ist (so aber LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 06.09.2005 - L 8 AL 1862/05 PKH-B - LSG Niedersachen, Beschluss vom 06.12.2005 - L 8 B 147/05 AS - beide dokumentiert unter sozialgerichtsbarkeit.de; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 23.02.2007 - L 25 B 109/07 AS PKH).
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